ÜBERSICHT DER PFLICHTSEMINARE - SHIATSU SCHULE
Erste Hilfe (30 Stunden)
15 Stunden der erforderliche Erst Hilfe sind beim Roten Kreuz, Arbeitersamariterbund etc. zu absolvieren.
Die weiteren 15 Stunden sind im Unterricht integriert, insbesondere in den Gegenständen „Grundlagen der westlichen Pathologie“ und Spezielle Shiatsu Theorie.
Fach Anatomie und Physiologie (60 Stunden)
Der Unterricht von Anatomie und Physiologie MGW wird zu 2 Drittel (40 Stunden) von einem
DGKP*in (Peter Haberl) und mind. 1 Drittel (20 Stunden) durch eine/n Arzt*in/ Physiotherapeut*in, Sportwissenschaftler*in, unterrichtet, die auch für die gesamte Prüfung verantwortlich ist und diese abnimmt (Unterschrift).
Eine Anrechnung der entsprechenden Vorqualifikation ist möglich.
Fach westliche Pathologe (50 Stunden)
Der Unterricht wird Pathologie wird zu 2 Drittel (32 Stunden) von einem/r DGKP unterrichtet und mind. 1 Drittel (17 Stunden) durch eine/n Arzt*in unterrichtet, die auch für die gesamte Prüfung verantwortlich ist und diese abnimmt. (Unterschrift)
Eine Anrechnung der entsprechenden Vorqualifikation ist möglich.
Fach Hygiene (15 Stunden)
Hygiene wird durch einem/r DGKP*in (Peter Haberl) unterrichtet, der/die auch für die gesamte Prüfung verantwortlich ist und diese abnimmt. (Unterschrift)
Eine Anrechnung der entsprechenden Vorqualifikation ist möglich.
Facharbeit – Diplomarbeit (80 Stunden)
Die Diplomarbeit hat über ein Shiatsu-relevantes Thema zu erfolgen.
Formal muss die Arbeit mindestens 20 A4 Seiten (Schriftgröße 12p, Zeilenabstand 1,5) sowie ein Inhalts-, Abbildungs- und Literaturverzeichnis umfassen. Die Beurteilung der Facharbeit erfolgt dem ÖDS entsprechenden Kriterien.
Inhaltlich ist gefordert, dass sich der*die Schüler*in mit einem komplexen Fachthema in vertiefter Weise auseinandersetzt, es theoretisch aufarbeitet und einen Bezug zu seiner*ihrer späteren Berufstätigkeit herstellt.
Berufliche & ethische Grundlagen (16 Stunden)
Unternehmerische Grundlagen (16Stunden)
In beiden Fächern, die jeweils acht Stunden Präsenzunterricht und 8 Stunden Selbststudium umfassen, sind mündliche Prüfungen bei den Unterrichtenden abzulegen. (Unterschrift)
Dabei werde ich mich an den Schulungsunterlagen des ÖDS orientieren.
Eine Anrechnung der entsprechenden Vorqualifikation ist möglich.